Ferienfreizeiten Stormarn e.V.

Altersgrenze

Wie verbindlich ist die Altersgrenze der Freizeiten

Kinderfreizeiten

Spiele, Aktionen und das gesamte Programm unserer Freizeiten gestalten die Teams so, dass es für die angegebene Altersgruppe passt. Dabei sind kleinere Abweichungen natürlich möglich, denn Kinder, die Freunde oder Geschwister haben, die z.B. noch nicht ganz 8 Jahre alt sind oder bereits 11,5 würden wir trotzdem für die Freizeit Lütjensee aufnehmen, wenn die Eltern dies für richtig halten. Wichtig ist, dass das Kind sich in dieser Altersgruppe wohl fühlt. Allerdings wollen wir den Altersrahmen auch nicht zu weit ausdehnen, denn sonst hätte er keinen Sinn mehr. Bei der „mittleren“ Freizeit für 9 – 12-Jährige sollten die Kinder tatsächlich nicht viel älter als 12 bzw. auf jeden Fall unter 13 Jahren alt sein. Das ist auch im Sinne der Kinder, denn wir haben die Erfahrung gemacht, dass Ältere sich in den Kinderfreizeiten nicht mehr am richtigen Platz fühlen und nicht mehr bereit sind, sich bei Spielen und anderen Aktivitäten mit einzubringen.

Sprechen Sie uns im Zweifelsfall an. Wir beraten Sie gern, welche Freizeit für ihr Kind am besten geeignet ist.

Jugendfreizeit

Bei der Jugendfreizeit ist es so, dass die Untergrenze von 13 Jahren verbindlich ist. Bei einer minimalen Abweichung von 1 -2 Monaten sprechen Sie uns an. Die verantwortliche Teamleitung entscheidet dann, ob wir eine Ausnahme machen. Bei der Obergrenze von 15 Jahren machen wir immer dann eine Ausnahme, wenn wir die Kinder schon kennen, d.h. sie sind schon einige Jahre mit uns auf Freizeit gefahren und wollen nun z.B. „ein letztes Mal“ mit, bevor die Berufsausbildung beginnt. In diesem Falle weisen wir Eltern und Teilnehmer darauf hin, dass sie sich an die Spielregeln für die Altersgruppe halten müssen und lassen uns dies auch bestätigen, damit wir bei Verstößen die Heimreise auf Kosten der Eltern anordnen können. Mit 17 ist dann allerdings auch hier die Grenze erreicht. Auch die Möglichkeit der Förderung durch das Jugendferienwerk endet mit dem Ende des 17. Lebensjahrs.

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